top of page

                                                                                    Wir über Uns

 

Verpflegung:

Der Grundstein für das spätere Essverhalten wird bereits im frühen Kindesalter gelegt. Wir sehen es deshalb als wichtige Aufgabe, den Kindern Essen als Genuss und als positive Erfahrung zu vermitteln. 

 

Im Kindergarten: 

Zum Brotzeit machen am Vormittag bringen die Kindergartenkinder eine eigene kleine Brotzeit mit. Bitte achten Sie dabei auf ein gesundes und abwechslungsreiches Frühstück. Getränke wie Tee, Wasser, Milch oder Schorle werden von uns für die Kinder bereitgestellt. 

Während der Freispielzeit haben die Kinder die Möglichkeit selbstständig am vorbereiteten Brotzeittisch zu frühstücken. Dies kommt dem natürlichen Hungergefühl der Kinder entgegen und berücksichtigt die unterschiedlichen Bringzeiten. 

 

Ab der 2. Buchungszeit können alle Kinder, die über Mittag in der Einrichtung bleiben ein warmes Mittagessen erhalten. Wir haben das Glück vom benachbarten Altenheim St. Elisabeth täglich mit einem frischen und abwechslungsreichen Mittagessen versorgt zu werden. Da wir auf eine familiäre und übersichtliche Essensituation viel Wert legen, beziehen wir die Kinder in das Herrichten der Mittagstische mit ein. Das Mittagessen findet in der jeweiligen Stammgruppe statt. 

Kinder, die kein warmes Mittagessen erhalten, können eine zweite, von zuhause mitgebrachte, Brotzeit einnehmen.

 

In der Kinderkrippe:

Gemeinsames Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsbrotzeit nehmen in der Krippe einen zentralen Platz im Tagesablauf ein. Auch die Krippenkinder bringen eine eigene Brotzeit mit. Bitte achten Sie auch hier auf ein gesundes und abwechslungsreiches Frühstück. Alle Kinder nehmen gemeinsam am Mittagessen teil.

Bei allen Mahlzeiten legen wir großen Wert auf einen ausgewogenen Speiseplan. Auch in der Krippe beliefert uns die Küche des Altenheim St. Elisabeths, mit einem schmackhaften und abwechslungsreichen Mittagessen.  

Die Kinder sollen die Mahlzeiten als gesellig empfinden, probieren dürfen und auswählen können.

Öffnungszeiten

Unser Haus ist von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.

Der Träger und die Leitung der Kindertageseinrichtung behalten sich vor die Öffnungszeiten nach dem Kindergartenanmeldetag

der Bedarfssituation anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 Die Kosten für das Mittagessen betragen momentan 3€ pro Essen.​

               

Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung vom 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres,

in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Die erforderliche Mindestbuchung ist unsere pädagogische Kernzeit. Diese beträgt im Kindergarten mindestens 4 – 5 Stunden

an 5 Tagen in der Woche.

 

Bitte beachten Sie, dass wir während der Kernzeit unsere Einrichtung geschlossen haben, da wir in dieser Zeit ohne Störung mit Ihren Kindern unseren pädagogischen Alltag gestalten und erleben.

 

Bayerisches Krippengeld

Elternwerden bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld.

 

Schließzeiten:

 

Die Kindertageseinrichtung kann im Kalenderjahr bis zu 30 Tage, bevorzugt während der bayerischen Schulferien, schließen. Über die Verteilung der Schließtage werden Sie zu Beginn des Kindergartenjahres schriftlich informiert, damit Sie rechtzeitig planen können.

Für Fort- und Weiterbildungen des Teams, sowie Inhouse-Schulungen kann die Kindertageseinrichtung bis zu fünf weitere Schließtage in Anspruch nehmen. 

   

 

bottom of page